Honorarkürzung Arztpraxen ePA 2026: Bis zu 3,5 % Verlust
Der Moment, in dem viele Praxisinhaber zum ersten Mal von den neuen Sanktionen erfahren, ist denkbar ungünstig: beim Blick in den Quartals-Rückmeldebericht ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Viele Praxen bemerken die Abzüge erst dann – die Kürzungen reichen von Honorarabschlägen über TI-Pauschalen-Sanktionen bis hin zu weiteren Konsequenzen. Wer nach „Honorarkürzung Arztpraxen ePA 2026" sucht, bekommt hier die kurze Antwort vorweg: Ja, die Kürzungen sind seit dem 1. Januar 2026 real, sie werden automatisch aus den Abrechnungsdaten ermittelt, und sie können sich auf bis zu 3,5 Prozent des Honorars summieren. Aber: Wer Störungen und Herstellerprobleme sauber dokumentiert, darf laut den Regelungen der KVen dafür nicht sanktioniert werden. Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Honorarkürzung für Arztpraxen wegen ePA 2026: Das gilt jetzt
Die Ausgangslage: Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Arztpraxen verpflichtend. Das Übergangsjahr ist vorbei: Seit dem 1. Januar 2026 greifen dafür erstmals echte finanzielle Sanktionen. Praxen, die die ePA nicht nutzen, müssen mit einer Honorarkürzung von einem Prozent sowie einer halbierten TI-Pauschale rechnen.
Krankenhäuser haben etwas länger Luft: Für sie gelten die finanziellen Abzüge zeitversetzt erst ab dem 1. April 2026. Für niedergelassene Praxen läuft die Uhr dagegen bereits seit Jahresbeginn – jedes Quartal ohne sauberen Nachweis kostet Geld.
Die Kürzungslogik: Drei Stufen, die sich addieren
Das eigentliche Risiko liegt nicht in der einzelnen Prozentzahl, sondern im Zusammenspiel mehrerer Sanktionen. Die Mechanik lässt sich grob in drei Stufen zusammenfassen:
Fehlt die ePA-Nutzung, wird das Honorar pauschal um 1 Prozent gekürzt, zusätzlich zur halbierten TI-Pauschale. Fehlt darüber hinaus der Nachweis einer TI-Anbindung des jeweiligen Leistungsortes, erhöht sich die Honorarkürzung um weitere 2,5 Prozent. Kommt schließlich noch eine fehlende eRezept-Anbindung hinzu, rechnet die KV Baden-Württemberg vor, dass sich die Gesamtkürzung von bisher 2,5 Prozent auf bis zu 3,5 Prozent steigern kann, wenn mehrere TI-Fachanwendungen gleichzeitig fehlen.
Übersetzt in den Praxisalltag: Eine Praxis mit 250.000 Euro GKV-Honorar pro Jahr verliert bei der Maximalkürzung von 3,5 Prozent rechnerisch 8.750 Euro – zusätzlich zur gekürzten TI-Pauschale. Das ist keine Ordnungswidrigkeit auf dem Papier, sondern ein realer Abzug vom Quartalshonorar.
Die KV-Prüfung läuft automatisch im Hintergrund
Ein verbreiteter Irrtum: „Solange ich nichts einreiche, passiert nichts." Das Gegenteil ist richtig. Mehrere KVen prüfen die Anbindung inzwischen quartalsweise automatisiert über den Abrechnungsdatensatz – gesonderte Nachweise müssen in der Regel nicht separat eingereicht werden.
Und die Verfahren werden schärfer: Die KV Berlin hatte die Honorarkürzung sowie die Pauschalenreduktion bei fehlender ePA bis Ende 2025 ausgesetzt. Ab dem 1. Quartal 2026 gilt dort ein neues, schärferes Vorgehen. Die Schonfrist, auf die sich viele Praxen verlassen haben, ist damit auch in den kulanteren KV-Bezirken abgelaufen.
Warum es oft Praxen trifft, die gar nichts dafür können
Die bittere Pointe der ePA-Sanktionen: Ein erheblicher Teil des Risikos liegt außerhalb der Praxis. Laut einer KBV-Umfrage hatte im Herbst 2025 rund ein Viertel der PVS-Hersteller das ePA-Modul noch nicht ausgeliefert. Praxen erhielten somit kaum Gelegenheit, die Funktionen ausreichend zu testen und in den Alltag zu integrieren.
Dazu kommt eine wacklige Infrastruktur: Zwischen April und Juli 2025 kam es zu 21 ePA-relevanten TI-Störungen, was hochgerechnet auf ein Jahr einer Nichtverfügbarkeit von über 14 Tagen entspricht. Auch nach dem Pflichtstart blieb es holprig: In KBV-Umfragen gaben rund drei Viertel der Praxen, die die ePA bereits nutzen, an, zuletzt technische Probleme gehabt zu haben – oft war der Zugriff nicht möglich oder Dokumente konnten nicht hochgeladen werden.
Die KBV selbst stellt sich hier vor die Praxen. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner erklärte zu Praxen ohne bereitgestelltes Modul unmissverständlich: „Diese Praxen können die ePA schlichtweg nicht nutzen und dürfen deshalb auch nicht mit Sanktionen bestraft werden."
Das Schutzschild: Dokumentation statt Verweigerung
Wichtig zu wissen: Grundsatzverweigerung ist juristisch aussichtslos. Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass Honorarkürzungen wegen fehlender TI-Anbindung grundsätzlich rechtmäßig sind (Urteil vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 23/22 R). Wer sich aus Prinzip nicht anbindet, zahlt.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Praxis will, aber nicht kann – und das belegen kann. Werden Probleme mit PVS-Herstellern oder TI-Störungen dokumentiert, darf laut den Regelungen mehrerer KVen in diesen Fällen nicht sanktioniert werden. Die Dokumentation ist damit kein Bürokratie-Selbstzweck, sondern das entscheidende Schutzschild fürs Honorar – etwa in Form einer schriftlichen Aufforderung an den PVS-Anbieter, das ePA-Modul bereitzustellen, oder einer nachvollziehbaren Erfassung von TI-Ausfällen.
Und wenn die Kürzung trotzdem im Bescheid steht? Ist es aufgrund fehlerhafter Angaben in der Abrechnungsdatei zu einer Honorarkürzung gekommen, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs – üblicherweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Honorarbescheids. Diese Frist ist kurz: Wer seinen Rückmeldebericht nur überfliegt, verschenkt bares Geld.
Der Lichtblick: Die ePA bringt auch Geld in die Praxis
Bei aller Sanktionslogik geht ein Punkt oft unter: Die ePA ist auch eine Einnahmequelle. Die GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung ist unverändert mit 89 Punkten bewertet, was seit dem 1. Januar 2026 einem Betrag von 11,34 Euro entspricht. Ursprünglich sollte die Regelung überprüft werden; KBV und GKV-Spitzenverband haben die bisherige Vergütung nun bis zum 30. Juni 2026 verlängert, weil die Verhandlungen über ein neues Vergütungsmodell noch andauern.
Eine Praxis, die ihre ePA-Prozesse im Griff hat, dreht den Spieß also um: Statt 1 bis 3,5 Prozent zu verlieren, rechnet sie für jede Erstbefüllung gut elf Euro extrabudgetär ab. Die Differenz zwischen „ePA läuft" und „ePA läuft nicht" ist damit doppelt spürbar – auf der Abzugs- und auf der Einnahmenseite.
Was jetzt ansteht
Die Lage lässt sich nüchtern zusammenfassen: Die Sanktionen sind da, sie werden automatisiert aus dem Abrechnungsdatensatz ermittelt, und die Kürzungsstufen addieren sich schnell zu einem vierstelligen Jahresbetrag. Gleichzeitig bleibt die Technik fehleranfällig – von PVS-Modulen bis zu bundesweiten TI-Störungen –, und genau deshalb ist der dokumentierte Nachweis der eigenen „ePA-Readiness" wichtiger als jede Einzelmaßnahme.
Für Praxisinhaber und Praxismanager heißt das auf Überblicksniveau: Klarheit darüber gewinnen, wie TI-Anbindung, ePA-Modul und eRezept im aktuellen Abrechnungsdatensatz erscheinen, eine belastbare Störungs- und Herstellerdokumentation etablieren und Rückmeldeberichte sowie Honorarbescheide zeitnah prüfen. Wer diese Ebenen nicht selbst einschätzen kann oder will, sollte die eigene Praxis-IT einmal grundsätzlich durchleuchten lassen, bevor der nächste Rückmeldebericht es an seiner Stelle tut.
Quellen
- Beitrag KI-generiert und KI-geprüft (mehrstufig).
- https://denkkontor.com/epa-pflicht-2026-honorarkurzung-vermeiden/ denkkontor.com/epa-pflicht-2026-honorarkurzung-vermeiden/
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- https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/praxis-news/das-epa-modul-im-praxisverwaltungssystem-muss-installiert-sein kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/praxis-news/...
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- https://www.kvberlin.de/die-kv-berlin/pressemitteilungen/detailansicht/pn-251007 kvberlin.de/die-kv-berlin/pressemitteilungen/detailansicht/p...
- https://www.openpr.de/news/1314692/ePA-fuer-alle-Was-sich-2026-fuer-Praxen-und-Patienten-aendert.html openpr.de/news/1314692/ePA-fuer-alle-Was-sich-2026-fuer-Prax...
- https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/09-25/steiner-praxen-sind-vorreiter-bei-der-epa kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/09-2...
- https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-2...
- https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/bisherige-verguetung-der-epa-erstbefuellung-verlaengert kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/bisherige-vergu...
- https://www.rwf-online.de/artikel/recht/2024/04/bsg-honorarkurzung-bei-ti-verweigerung-ist-rechtens rwf-online.de/artikel/recht/2024/04/bsg-honorarkurzung-bei-t...
Marius Jungmann
Entrepreneur, Investor und Consultant. Über 20 Jahre Erfahrung aus Banking, Vertrieb, Unternehmensaufbau und digitalen Systemen. Marius schreibt über Unternehmertum, Startups, KI, Technologie, Vertrieb und Märkte – aus eigener Praxis und mit klarer Meinung.
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