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Marius Jungmann Consulting

Unterschied XRechnung und ZUGFeRD: Wer braucht welches Format?

Marius Jungmann / Kim KI-Assistenz ·

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Unterschied XRechnung und ZUGFeRD: Wer braucht welches Format?
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Ihr Software-Anbieter wirbt groß mit „XRechnung ready" – und Sie fragen sich, ob Sie das überhaupt brauchen? Berechtigte Frage. Denn hinter dem lauten Marketing steckt ein Detail, das viele Betriebe übersehen: XRechnung wurde gar nicht für das Geschäft zwischen Unternehmen gemacht, sondern für Rechnungen an Behörden.

Die Kurzantwort auf die Frage nach dem Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD vorweg: Der Hauptunterschied liegt darin, dass ZUGFeRD in einem hybriden Format aus PDF und strukturierten Daten ausgestellt wird, während die XRechnung nur aus einer maschinenlesbaren Datei besteht. Die XRechnung wurde speziell für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen entwickelt – also für Rechnungen an Behörden (B2G). Für den B2B-Regelfall ist ZUGFeRD die pragmatischere Wahl. Beide erfüllen die gesetzliche Anforderung: Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD erfüllen die europäische Norm EN 16931. Wer also nur die deutsche B2B-Pflicht erfüllen muss, braucht keine XRechnung. Wer an die öffentliche Hand fakturiert, kommt an ihr nicht vorbei.

Warum das Thema jetzt drängt: Seit dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmen die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Und die Schonfrist beim Versand läuft ab: Bis Ende 2026 dürfen Aussteller weiterhin Papier- oder – mit Zustimmung des Empfängers – PDF-Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden; kleinere Unternehmen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen wie Papier oder PDF ausstellen, bevor ab dem 1. Januar 2028 alle Unternehmen im B2B-Bereich zur E-Rechnung verpflichtet sind. Die Formatfrage ist also keine akademische Übung mehr, sondern eine Entscheidung mit Termin.

Der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD im Detail

Vergleichsgrafik: XRechnung vs. ZUGFeRD: Die Formate im Vergleich
Eigene Darstellung · KI-generiert

Der Kern des Unterschieds ist schnell erklärt: Während ZUGFeRD als hybrides Format sowohl PDF als auch XML verwendet, basiert XRechnung ausschließlich auf XML – ZUGFeRD bleibt damit für Menschen lesbar, die XRechnung ist rein maschinenlesbar.

Was das praktisch bedeutet: Rechnungsempfänger müssen damit rechnen, dass sie nicht nur E-Rechnungen mit visuellem Bildteil wie beim Format ZUGFeRD bekommen, sondern auch XRechnungen, die nur aus einem XML-Datensatz bestehen. Wer eine XRechnung einfach öffnet, sieht Programmcode statt einer Rechnung. Bei einem hybriden Format wie ZUGFeRD ist ein Visualisierungsprogramm dagegen entbehrlich, da neben dem strukturierten Teil bereits eine menschenlesbare Datei integriert ist. ZUGFeRD nutzt PDF/A-3 und integriert strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format; die XML-Komponente sorgt dafür, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme die Rechnungsinformationen maschinell lesen und verarbeiten können. Der Empfänger sieht also zunächst eine ganz normale PDF-Rechnung, die er öffnen, prüfen und ablegen kann – seine Software verarbeitet die Daten trotzdem ohne manuelle Erfassung.

Auch die Herkunft der beiden Standards erklärt ihre unterschiedliche Ausrichtung: Die XRechnung wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats gepflegt und weiterentwickelt. Das ZUGFeRD-Format wird dagegen vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt, und ZUGFeRD wurde speziell für die Bedürfnisse der Wirtschaft konzipiert.

Wann XRechnung Pflicht ist – und wann nicht

Entscheidungsbaum: Welches Format braucht Ihr Betrieb?
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Hier lohnt ein genauer Blick, denn es gelten zwei getrennte Regelwerke. Für das Behördengeschäft gilt: Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Rechnungen an die Bundesverwaltung sind dabei grundsätzlich im jeweils aktuellen Standard XRechnung auszustellen. Bei Ländern und Kommunen ist das Bild uneinheitlicher: Akzeptiert werden ausschließlich EN-16931-konforme Formate – in den meisten Fällen ausschließlich XRechnungen, in einigen Bundesländern sind auch ZUGFeRD-Formate zulässig. Dazu kommt eine Besonderheit, die es im B2B-Geschäft nicht gibt: Bei Rechnungen an Behörden gehört die Leitweg-ID zu den strukturierten Pflichtangaben für die Adressierung.

Für die B2B-Pflicht nach Umsatzsteuergesetz ist die Lage dagegen offen – und genau das übersehen viele Software-Werbeversprechen. Das BMF stellt klar: Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E-Rechnung. Eine „XRechnung-Pflicht" für das Geschäft zwischen Unternehmen gibt es schlicht nicht.

Die Profil-Falle bei ZUGFeRD

Wer sich für ZUGFeRD entscheidet, muss allerdings eine Stolperstelle kennen: das Profil. Die aktuelle Version des Rechnungsformats definiert sechs verschiedene Profile: Minimum, Basic WL, Basic, EN 16931, Extended und XRechnung. Nicht jede dieser Ausbaustufen erfüllt das Gesetz: Die Profile Minimum und Basic WL sind in Deutschland umsatzsteuerlich nicht als gültige Rechnungen anerkannt, während die Profile EN 16931 (ehemals Comfort), Extended und XRechnung die EU-Norm vollständig erfüllen. Die Minimalprofile eignen sich ausschließlich als Buchungshilfe und zur Archivierung; eine Rechnungsprüfung ist damit nicht möglich.

Die sichere Wahl für den Geschäftsalltag: Üblicherweise nutzen Unternehmen direkt die umfangreichen Profile EN 16931 oder Extended. Interessant für Betriebe mit gelegentlichen Behördenaufträgen: Seit dem 1. März 2022 kann auch das ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG genutzt werden, um elektronische Rechnungen an Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung zu senden – akzeptiert werden solche Rechnungen allerdings nur als strukturierte XML-Datei ohne visuelle Darstellung.

Das Urteil je Betriebstyp

Handwerksbetrieb: ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist die klare Empfehlung für den Alltag mit gewerblichen Kunden – die Monteurin beim Kunden, der Chef am Abend und der Steuerberater sehen dieselbe lesbare Rechnung, die Software des Empfängers verarbeitet die Daten trotzdem automatisch. Aber: Wer für Bund, Kommunen, Schulen oder Landesbehörden arbeitet, kommt am Thema XRechnung nicht vorbei. XRechnung ist das korrekte Format für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für Bauhandwerker mit öffentlichen Aufträgen ist das keine Kür, sondern Zahlungsvoraussetzung: Rechnungsformate, die die Anforderungen der europäischen Norm nicht erfüllen, können vom Bund nicht berücksichtigt werden.

Arztpraxis: Hier entspannt sich die Versandfrage deutlich: Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, unterliegen nicht der Pflicht zur Verwendung einer E-Rechnung, und die Pflicht gilt ohnehin nur für inländische B2B-Umsätze – Rechnungen an Verbraucher (B2C) sind nicht betroffen. Das deckt den Großteil des Praxisgeschäfts ab. Entscheidend ist die Eingangsseite: Labor, Medizintechnik und IT-Dienstleister stellen um, und die Empfangspflicht gilt längst auch für die Praxis. Ein System, das eingehende ZUGFeRD- und XRechnungen lesbar macht und ordnungsgemäß archiviert, ist hier wichtiger als der eigene Versand.

Kanzlei: Steuerberater und Anwälte mit Unternehmensmandanten fakturieren mitten im B2B-Anwendungsbereich – ZUGFeRD im Profil EN 16931 ist das passende Standardformat, weil Mandanten die Rechnung weiterhin als PDF prüfen und ablegen können. Kanzleien mit öffentlichen Auftraggebern (etwa Kommunen als Mandanten) brauchen XRechnung zusätzlich. Und Vorsicht bei der eigenen Umsatzgrenze: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Mittelgroße Kanzleien überschreiten diese Schwelle schneller, als viele denken.

Wichtig für alle drei: Auch wer unter der Umsatzgrenze liegt, hat nur eine Gnadenfrist. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (brutto) dürfen zwar dauerhaft als sonstige Rechnungen ausgestellt werden, und Kleinunternehmer sind auch über die Übergangsfristen hinaus nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet – sie müssen aber wie alle anderen Unternehmer seit dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Woran Sie erkennen, ob Ihre Software beides beherrscht

Die gute Nachricht zuerst: Die meisten aktuellen Tools können XRechnung und ZUGFeRD bereits oder liefern die Funktion per Update nach. Moderne Systeme erzeugen beide Formate aus denselben Rechnungsdaten. Auf Überblicksniveau lässt sich die Spreu vom Weizen an drei Fragen trennen: Erzeugt das System ZUGFeRD ausdrücklich im Profil EN 16931 oder Extended – oder nur in einem der unzureichenden Minimalprofile? Kann es für Behördenaufträge eine echte XRechnung inklusive Leitweg-ID ausgeben? Und validiert es die Rechnungen vor dem Versand? Letzteres hebt auch das BMF hervor: Ob eine Rechnungsdatei die technischen Formatvorgaben der Norm EN 16931 und die geltenden Geschäftsregeln erfüllt, kann durch eine Validierung überprüft werden. Wer bei einer dieser Fragen vom Anbieter nur Ausflüchte hört, sollte das Werbeversprechen „E-Rechnung ready" hinterfragen.

Fazit: Format geklärt – jetzt zählt der Prozess dahinter

Das Rennen „XRechnung oder ZUGFeRD" hat für die meisten Betriebe einen klaren Sieger: ZUGFeRD im Profil EN 16931 deckt den B2B-Alltag ab und bleibt für Menschen lesbar. XRechnung ist kein besseres oder moderneres Format, sondern ein zusätzliches – Pflicht genau dann, wenn die öffentliche Hand der Kunde ist. Die eigentliche Arbeit liegt allerdings nicht in der Formatwahl, sondern dahinter: Rechnungseingang, Archivierung und Buchhaltungsprozesse müssen mit beiden Formaten umgehen können, bevor die Versandpflicht greift. Denn ab 2027 wird es finanziell konkret: Eine Rechnung im falschen Format ist dann keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts – mit Folgen vor allem für den Vorsteuerabzug des Kunden und damit ein direkter Grund für Zahlungsverzögerungen und Rückfragen im B2B-Geschäft. Sinnvoll ist deshalb, jetzt die eigene Kundenstruktur zu klären (öffentliche Auftraggeber ja oder nein?), die vorhandene Software gegen die drei Prüffragen zu halten und erst danach über neue Tools zu entscheiden – nicht umgekehrt.

Quellen

  1. Beitrag KI-generiert und KI-geprüft (mehrstufig).
  2. https://www.epoconsulting.com/xrechnung-und-zugferd/ epoconsulting.com/xrechnung-und-zugferd/
  3. https://clean-invoice.de/zugferd-xrechnung-unterschiede-vergleich/ clean-invoice.de/zugferd-xrechnung-unterschiede-vergleich/
  4. https://www.e-rechnung-bund.de/faq/xrechnung/ e-rechnung-bund.de/faq/xrechnung/
  5. https://ferd-net.de/standards/zugferd ferd-net.de/standards/zugferd
  6. https://www.bundesfinanzministerium.de bundesfinanzministerium.de
  7. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
  8. https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-national/e-rechnungspflicht-ab-2025-6055774 frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/ste...
  9. https://www.datev.de/web/de/berufsgruppenuebergreifend/themen-im-fokus/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen datev.de/web/de/berufsgruppenuebergreifend/themen-im-fokus/e...
  10. https://www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/zugferd/ lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/zugferd/
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/ZUGFeRD de.wikipedia.org/wiki/ZUGFeRD
  12. https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/ zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronis...
  13. https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung
  14. https://www.scopevisio.com/blog/rechnungseingangsbuch/zugferd-und-xrechnung-zwei-formate-fuer-die-e-rechnung/ scopevisio.com/blog/rechnungseingangsbuch/zugferd-und-xrechn...
  15. https://www.biteam.de/magazin/was-ist-der-unterschied-zwischen-xrechnung-und-zugferd biteam.de/magazin/was-ist-der-unterschied-zwischen-xrechnung...
Marius Jungmann

Marius Jungmann

Unternehmensberater für inhabergeführte Betriebe im Mittelstand und Handwerk — über 20 Jahre Erfahrung aus Banking, Vertrieb und Digitalisierung. Entwickelt das MACH³-Konzept und schreibt hier über Prozesse, Zahlen, Vertrieb und KI aus der Praxis.

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