Zum Inhalt springen
Marius Jungmann Consulting

Abmahnwelle 2026: Wie Ihre Website plötzlich 100.000 Euro kosten kann

Marius Jungmann / Kim KI-Assistenz ·

#Barrierefreiheit #BFSG #Website #Recht #Abmahnung

Abmahnwelle 2026: Wie Ihre Website plötzlich 100.000 Euro kosten kann
Bild KI-generiert

Ein Kontaktformular, eine Online-Terminbuchung, ein kleiner Shop nebenbei – für die meisten Unternehmer klingt das nach Alltag, nicht nach Gesetzesrisiko. Genau das könnte sich 2026 rächen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Ein Jahr lang wurde es von vielen Unternehmern als „Problem der Großkonzerne" abgetan. Diese Ruhe ist vorbei: Seit Oktober 2025 arbeitet die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder, erste Bußgeldverfahren laufen bereits, und parallel beobachten Fachanwälte seit Ende 2025 eine spürbar wachsende Zahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Wer wirklich betroffen ist

Das Gesetz gilt für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" gegenüber Verbrauchern – also für Online-Shops, Online-Terminbuchung, Online-Banking oder Ticketverkauf. Reine Informations- oder Präsentationswebsites ohne Möglichkeit zum Vertragsabschluss fallen laut den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums in der Regel nicht darunter.

Entscheidungsbaum: Bin ich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Eigene Darstellung · KI-generiert

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht, ist von der Pflicht befreit – allerdings nur für Dienstleistungen. Ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitenden und einer Online-Terminbuchung fällt also unter die Ausnahme. Anders sieht es aus, wenn das Kleinstunternehmen selbst BFSG-erfasste Produkte herstellt oder importiert, etwa E-Book-Lesegeräte – dann bleibt die Pflicht bestehen, unabhängig von der Größe.

Was bei einer Abmahnung wirklich passiert

Frühe Abmahnschreiben, die seit dem Inkrafttreten kursierten, forderten meist überschaubare Beträge um 600 Euro. Seit Ende 2025 beobachten Kanzleien jedoch eine neue, professionellere Welle: Detaillierte technische Prüfberichte, die gezielt auf Schwachstellen wie fehlende Alt-Texte, mangelnde Tastaturbedienbarkeit oder unzureichende Kontraste verweisen.

Wichtig zu wissen: Ob BFSG-Verstöße überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Das bedeutet nicht, dass Abmahnungen wirkungslos sind – aber es bedeutet, dass man ein solches Schreiben nicht ungeprüft unterschreiben oder bezahlen sollte. Eine kurze anwaltliche Prüfung schützt davor, mehr zuzugeben, als nötig ist.

Deutlich unangenehmer wird es, wenn statt eines Wettbewerbers die Marktüberwachungsbehörde aktiv wird: Hier drohen bei nachgewiesenen Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, dazu Nachbesserungsanordnungen und im Extremfall die Untersagung der Dienstleistung.

Handeln, bevor Post kommt

Drei Schritte lassen sich ohne großen Aufwand vorziehen:

  1. Betroffenheit klären. Bieten Sie tatsächlich einen Vertragsabschluss online an, oder ist Ihre Seite rein informativ? Greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme?
  2. Technische Basis schaffen. Farbkontraste prüfen, Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, Formulare sauber beschriften, Tastaturbedienbarkeit sicherstellen – die häufigsten WCAG-Verstöße lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand beheben.
  3. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Sie ist verpflichtend und wird bei Fehlen selbst schnell zum eigenständigen Abmahngrund.

Ein Hinweis am Rande: Diese Website erfüllt die eigene Barrierefreiheitserklärung bereits – nicht, weil es Pflicht wäre, sondern weil gute Nutzerfreundlichkeit für alle Zielgruppen ohnehin dazugehört.

Fazit

Barrierefreiheit ist 2026 kein soziales Feigenblatt mehr, sondern geltendes Recht mit echtem Bußgeldrisiko. Die gute Nachricht: Wer die eigene Betroffenheit sauber klärt und die naheliegendsten technischen Lücken schließt, ist in den meisten Fällen mit überschaubarem Aufwand auf der sicheren Seite – und hat nebenbei eine benutzerfreundlichere Website für alle Kunden.


Rechtliche Stolperfallen wie das BFSG gehören zu den Themen, die im MACH³-Konzept von Marius Jungmann Consulting mit auf den Prüfstand kommen, wenn Kundenwege digital ablaufen. In drei Tagen erhalten Sie eine klare Einschätzung, wo Ihr Betrieb steht – inklusive 90-Tage-Fahrplan. Buchen Sie ein kostenloses 15-Minuten-Erstgespräch.

Quellen

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 1, 3, 37 gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html
  2. Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG, Stand 2026 bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Marius Jungmann

Marius Jungmann

Unternehmensberater für inhabergeführte Betriebe im Mittelstand und Handwerk — über 20 Jahre Erfahrung aus Banking, Vertrieb und Digitalisierung. Entwickelt das MACH³-Konzept und schreibt hier über Prozesse, Zahlen, Vertrieb und KI aus der Praxis.

Optimieren Sie Ihren Betrieb mit Marius Jungmann Consulting

Newsletter

Die wichtigsten Impulse — einmal im Monat, kostenlos.

Ich bestätige mit dem Absenden, einmal monatlich unverbindlich & kostenfrei die besten Beiträge, Impulse und neue Leistungen für mein Unternehmen zu erhalten. Abmeldung jederzeit möglich. Es gilt die Datenschutzerklärung.